Mein Coaching ist nicht über die Krankenkasse abrechnungsfähig.
Im besten Fall bezahlt der Arbeitgeber das Coaching oder einen Teil davon.
Es ist generell attraktiv, das Coaching über den Arbeitgeber finanzieren zu lassen. Für Unternehmer sind Weiterbildungskosten steuerfrei. Die Übernahme von Weiterbildungskosten stellt keinen Arbeitslohn dar. Sie müssen nicht versteuert werden, wenn die Bildungsmaßnahme im Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Gesundheitliche Probleme sind eine Leistungsminderung.
Vorteile des Coachings, von dem auch Unternehmen unmittelbar profitieren:
Mitarbeiter können …
Nein. Ich arbeite individuell. Ich passe das Coaching an die Ziele und die Bedürfnisse des Coachee an.
Sie können mein Coachingangebot sowohl persönlich vor Ort auf dem Bauernhof in Vogt als auch telefonisch oder via Zoom wahrnehmen.
Ich lasse Ihnen gerne unverbindliche eine Übersicht meines Angebots zukommen. Bitte schreiben Sie mir dazu eine kurze E-Mail an info@sabinerogg.de.
Sie interessieren sich für ein Coachingangebot oder haben Fragen, dann können Sie sich gerne bei mir melden.
Rechtliches
Informatives
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